Schulung: Nutzung privater Mobilgeräte (BYOD)
Bei CuraBonn Alltags- & Seniorenbetreuung nutzen wir das BYOD-Konzept ("Bring Your Own Device"). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dir gestattet, dein privates Smartphone für deine dienstlichen Aufgaben zu nutzen. Da wir mit sensiblen Daten arbeiten, dient diese Schulung dem Schutz der Informationen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG).
1. Welche Apps darf ich nutzen?
Für die tägliche Arbeit dürfen ausschließlich die vom Arbeitgeber offiziell freigegebenen Anwendungen genutzt werden. Aktuell sind dies:
DMRZ Pflege-App
Google Kalender
Google Chat
Google Meet
Google Drive
Wichtig: Die Nutzung jeder anderen App zur Verarbeitung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten ist streng verboten, es sei denn, der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich genehmigt.
2. Deine Pflichten zur Gerätesicherheit
Du bist verpflichtet, dein privates Smartphone aktiv gegen unbefugte Zugriffe zu schützen. Folgende Maßnahmen musst du zwingend umsetzen:
[ DIE VERPFLICHTENDE GERÄTE-SPERRE ]
Mindestens eine der folgenden Schutzmaßnahmen muss auf deinem Smartphone aktiv eingerichtet sein:
Geräte-Sperre durch PIN
Geräte-Sperre durch Passwort
Geräte-Sperre durch Fingerabdruck
Geräte-Sperre durch Face-ID
[ WEITERE SICHERHEITSPFLICHTEN ]
Installiere regelmäßig alle bereitgestellten Sicherheitsupdates.
Halte dein Betriebssystem und die genutzten Apps immer auf dem neuesten Stand.
Lass dein Smartphone niemals unbeaufsichtigt für Dritte zugänglich liegen.
Behandle alle deine dienstlichen Zugangsdaten absolut vertraulich.
3. Der richtige Umgang mit Kundendaten
Kundendaten dürfen von dir nur im Rahmen deiner direkten dienstlichen Aufgaben verarbeitet werden. Folgende Punkte sind ausdrücklich untersagt:
Kein Messenger-Austausch: Kundendaten dürfen niemals über WhatsApp oder andere private Messenger-Dienste versendet oder ausgetauscht werden.
Keine sozialen Netzwerke: Es dürfen keine Kundendaten über soziale Netzwerke weitergegeben werden.
Keine unbefugte Weitergabe: Daten dürfen generell nicht an unbefugte Personen fließen.
Kein privater Ausdruck: Es ist verboten, Kundenunterlagen privat auszudrucken oder zu kopieren.
Keine unerlaubten Fotos: Das Anfertigen von Fotos von Kunden oder Kundendokumenten ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
4. Regeln zur Speicherung und Dokumenten-Übermittlung
Kundendaten dürfen nur so weit verarbeitet werden, wie es für die Durchführung der Betreuung notwendig ist. Eine dauerhafte Speicherung auf deinem privaten Gerät ist tabu.
[ VERBOTENE SPEICHERUNGEN ]
Das Erstellen von Screenshots von Kundendaten ist verboten.
Kundendaten dürfen nicht dauerhaft auf dem Smartphone verbleiben.
Die Ablage von Kundendaten in privaten Cloud-Diensten (z. B. iCloud, Google Drive privat) ist untersagt.
Es dürfen keine Kundendaten auf privaten Computern gespeichert werden.
Erlaubt ist: Ausschließlich die vorübergehende Nutzung dienstlich erforderlicher Daten.
[ ELEKTRONISCHE KUNDENDOKUMENTE ]
Werden dir Dokumente elektronisch bereitgestellt, musst du sie streng vertraulich behandeln.
Sollten Dokumente passwortgeschützt sein, nutze sie nur für den Dienst.
Wichtige Regel: Passwörter dürfen niemals zusammen mit den dazugehörigen Dokumenten versendet werden!
5. Was tun bei Verlust, Diebstahl oder Fehlern?
Sollte dir ein Missgeschick passieren oder das Gerät weg sein, gilt höchste Alarmbereitschaft. Folgende Vorfälle musst du unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) dem Arbeitgeber melden:
Verlust oder Diebstahl des Smartphones
Verdacht auf einen Fremdzugriff durch Dritte
Befall des Gerätes mit Schadsoftware (Viren/Trojaner)
Jeglicher Datenverlust oder die versehentliche Offenlegung von Kundendaten
6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses & Verstöße
Bei Ausscheiden: Wenn das Arbeitsverhältnis endet (oder auf direkte Aufforderung des Arbeitgebers), musst du sämtliche Kundendaten vollständig löschen, alle Dokumente entfernen und darfst die dienstlichen Zugänge nicht weiter nutzen. Der Arbeitgeber kann sich diese Löschung schriftlich von dir bestätigen lassen.
Verschwiegenheit danach: Deine Pflicht zur Vertraulichkeit (insbesondere bezüglich Kundendaten, Gesundheits- und Pflegegradinformationen sowie internen Infos) besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverändert fort.
Konsequenzen: Verstöße gegen diese BYOD-Vereinbarung können arbeitsrechtliche Konsequenzen (wie Abmahnung/Kündigung) nach sich ziehen und Schadensersatzansprüche begründen.
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