Schulung: Nutzung privater Mobilgeräte (BYOD)

Bei CuraBonn Alltags- & Seniorenbetreuung nutzen wir das BYOD-Konzept ("Bring Your Own Device"). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dir gestattet, dein privates Smartphone für deine dienstlichen Aufgaben zu nutzen. Da wir mit sensiblen Daten arbeiten, dient diese Schulung dem Schutz der Informationen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG).

1. Welche Apps darf ich nutzen?

Für die tägliche Arbeit dürfen ausschließlich die vom Arbeitgeber offiziell freigegebenen Anwendungen genutzt werden. Aktuell sind dies:


Wichtig: Die Nutzung jeder anderen App zur Verarbeitung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten ist streng verboten, es sei denn, der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich genehmigt.

2. Deine Pflichten zur Gerätesicherheit

Du bist verpflichtet, dein privates Smartphone aktiv gegen unbefugte Zugriffe zu schützen. Folgende Maßnahmen musst du zwingend umsetzen:

[ DIE VERPFLICHTENDE GERÄTE-SPERRE ]

Mindestens eine der folgenden Schutzmaßnahmen muss auf deinem Smartphone aktiv eingerichtet sein:

[ WEITERE SICHERHEITSPFLICHTEN ]

3. Der richtige Umgang mit Kundendaten

Kundendaten dürfen von dir nur im Rahmen deiner direkten dienstlichen Aufgaben verarbeitet werden. Folgende Punkte sind ausdrücklich untersagt:

4. Regeln zur Speicherung und Dokumenten-Übermittlung

Kundendaten dürfen nur so weit verarbeitet werden, wie es für die Durchführung der Betreuung notwendig ist. Eine dauerhafte Speicherung auf deinem privaten Gerät ist tabu.

[ VERBOTENE SPEICHERUNGEN ]

[ ELEKTRONISCHE KUNDENDOKUMENTE ]

5. Was tun bei Verlust, Diebstahl oder Fehlern?

Sollte dir ein Missgeschick passieren oder das Gerät weg sein, gilt höchste Alarmbereitschaft. Folgende Vorfälle musst du unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) dem Arbeitgeber melden:

6. Beendigung des Arbeitsverhältnisses & Verstöße

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